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Aussenwohngruppe
 

 

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Außenwohngruppe

 

Für die Wiedereingliederung haben wir 6 Einzelappartements in einem Haus geschaffen, das in der Ortsmitte auf der Cäcilienstraße liegt. Diese „ausgelagerten“ Wohneinheiten bilden zusammen mit dem Haus Bohlscheid eine Einheit im Konzept der längerfristigen Rehabilitation chronisch Alkoholabhängiger.

Angestrebt werden abgestufte Belastungssituationen und schrittweise Loslösung. Unbenommen davon bleibt die Rückverlegungsmöglichkeit in das Wohnheim bei Rückfällen. Das therapeutische Angebot des Hauses soll auch weiterhin in Anspruch genommen werden.

 

Die Bewohner arbeiten weiterhin in der Werkstatt, im Garten oder auf externen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und im kommunalen Beschäftigungsprogramm „Arbeit statt Sozialhilfe“.

 

Die täglichen Mahlzeiten werden selbst zubereitet, mit Ausnahme der Mittagsmahlzeiten in der Woche (am Arbeitsplatz). Die Zimmer werden selbst sauber und in Ordnung gehalten, die Wäsche selbst gewaschen.

 

Das Wohnen in den Außenwohngruppe erfordert folgende Aufnahmekriterien:

 

Vorheriger Aufenthalt im Haus Bohlscheid (mind. 1 Jahr Abstinenz) Fortschritte in der Auseinandersetzung mit der Sucht. Selbständigkeit in lebenspraktischen Dingen (Umgang mit Geld, Selbstversorgung etc.)

 

Die Bedingungen für das Wohnen in den Außenwohngruppe sowie die Art und Weise der Koordination mit dem „Haus Bohlscheid“ werden vertraglich vereinbart ( z.B. Pflicht, Gesprächskontakte mit Mitarbeitern, Konsequenzen bei Rückfällen).

 

Diese Außenwohngruppe bietet die erste Möglichkeit den Therapieerfolg in eine neue Realsituation zu transferieren, verändertes Verhalten anzuwenden, zu stabilisieren und zu generalisieren.

 

Sie sind ein entscheidender Schritt beim weiteren Ausbau Widergewonnener Selbständigkeit und können einen realistischen Weg in eine solide Zukunft ohne Suchtmittel markieren.


Stand: 14. Januar 2006